Embryotransfer - Bestimmungen in Bayern. Sicherung der Abstammung.
1988
Putz M.
DEUTSCH: Die 1977 getroffene "Vereinbarung ueber die Durchfuehrung des Embryotransfers (ET) beim Rind in Bayern" wurde 1987 durch Detailabsprachen ergaenzt. Zur Sicherung der Identitaet von ET-Nachkommen wurde zur Bedingung gemacht, dass von den Spendertieren Bluttypenkarten angelegt werden. Weiterhin wurden ET-Scheine eingefuehrt, die den Embryo bis zum Herdbucheintrag begleiten. Abstammungsnachweise werden von den Zuchtverbaenden nicht fuer den Embryo sondern fuer dessen genetische Eltern ausgestellt. Dadurch erhalten die Zuchtverbaende die fuer ihre Arbeit notwendige Information ueber Embryotransfervorhaben ihrer Mitglieder. Nachteilig ist, dass freie "ET"-Teams durch diese Vereinbarungen nicht erfasst werden.
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