Die Zusatzstoffe - Rahmenrichtlinie ist erlassen.
1989
Kuhnert P.
DEUTSCH: Mit der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden duerfen, legt die EG im Zuge der Neuen Ausrichtung des Lebensmittelrechts den Rahmen und das Procedere der EG bei der Zulassung von Zusatzstoffen fest. Die Rahmenrichtlinie wurde am 18. Dezember 1988 mit der qualifizierten Mehrheit nach Artikel 100 a EG-Vertrag verabschiedet und ist Anfang dieses Jahres im Amtsblatt der EG veroeffentlicht. Kernstueck der Zusatzstoff-Rahmenrichtlinie sind die Festlegung der EG -auf das Zulassungsprinzip (Stoffe duerfen bei der Herstellung von Lebensmitteln nur verwendet werden, wenn und soweit sie ausdruecklich zugelassen worden sind) und darauf, dass fuer die Zulassung die gesundheitliche Unbedenklichkeit, die technologische Notwendigkeit und das Vermeiden von Taeuschung zu beruecksichtigen sind. [S-89-02931].
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