Jauche, Guelle, Sickersaefte: Was fordert die Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)?
1990
Goldstern H.
DEUTSCH: Guelle, Jauche und Silagesickersaefte sind im Wasserhaushaltsgesetz als wassergefaehrdende Stoffe klassifiziert. Bei den oberirdischen Behaeltern muss der Fusspunkt zwischen Behaeltersohle und aufgehender Wand staendig einsehbar sein. Eine der Hauptforderungen des LAWA-Kataloges erstrecken sich auf die Dichtigkeit der Anlagen, die jederzeit kontrollierbar sein muss. Deshalb ist ab 25 cbm Rauminhalt eine Leckerkennungsdrainage erforderlich. Als Untergrund muss eine Dichtungsbahn durch eine Folie, die dicker als 0.8 mm ist, eingebracht werden. Bei Behaeltnissen groesser als 1000 cbm soll sowohl eine Ring- als auch eine Flaechendrainage eingebaut werden. Einzusaetzlicher Stauraum fuer das Niederschlagswasser (ca. 0.50 m) ist nachzuweisen. Siloanlagen sind nach der DIN 1045 mindestens mit einem Beton B 25 wu herzustellen.
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