Forschung und Züchtung unter Aufsicht – Herausforderungen bei Quarantänematerial
2024
Katrin Kaminski | Gritta Schrader
Das Einschleppen, Verbringen, Halten, Vermehren und Freisetzen von Quarantäneschadorganismen ist grundsätzlich verboten. Anforderungen wie Einfuhrverbote gibt es zudem für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, die phytosanitären Regelungen unterliegen. Forschungsarbeiten, Versuche und Züchtung mit quarantänerelevantem Material sind deshalb nur unter Einhaltung von Quarantäneauflagen nach Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst möglich. Im Artikel werden die rechtlichen Vorgaben und erforderlichen Verfahren näher erläutert und über Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2023 berichtet.
اظهر المزيد [+] اقل [-]الكلمات المفتاحية الخاصة بالمكنز الزراعي (أجروفوك)
المعلومات البيبليوغرافية
تم تزويد هذا السجل من قبل Directory of Open Access Journals