[Slaughtering for the free rider]
1987
Goebel-von Samson, R.
German. Aus wirtschaftlichen Gruenden ist es oft ratsam auch die Suppenhenne in Direktvermarktung abzusetzen. Die gesetzlichen Auflagen sind im Gefluegelfleischhygienegesetz von 1973 beschrieben. Fuer kleinere Gefluegelhaltungen sind beim Ab-Hof-Verkauf keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen, ebenso beim Absatz kleinerer Mengen auf Wochenmaerkten oder an den Einzelhandel. Beim Schlachtraum muss eine raeumliche Trennung zwischen Schlacht- und Rupfraum und dem Raum der Verarbeitung bzw. Verpackung gegeben sein. Der Gesetzgeber regelt die vorgeschriebene Kennzeichnung bei der Vermarktung auf dem Wochenmarkt oder bei verpackter Ware. Der Schlachtvorgang wird beschrieben und es erfolgt eine Vorstellung von Geraeten und Hilfsmittel, die die Schlachtung erleichtern.
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