[45 000 DM repayment from the revenue office by value added tax option]
1991
Mueller, G.
German. Ueber 90% der Bauern in den alten Bundeslaendern pauschalieren ihre Umsatzsteuer. Bei der Pauschalierung -man spricht auch von Durchschnittsbesteuerung - handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, das auch viele Betriebe in den neuen Bundeslaendern anwenden koennen. Die Pauschalierung bedeutet, dass bei einem Verkauf der Erzeugnisse die dabei vereinnahmte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 8% plus 3% Einkommensausgleich (insgesamt 11%) einbehalten werden darf. Eine Abfuehrung an das Finanzamt erfolgt nicht. Dafuer muss der Landwirt umgekehrt die Umsatzsteuer, die ihm z.B. der Futterlieferant, der Lohnunternehmer oder die Schlepperwerkstatt in Rechnung stellen, selbst tragen. Der Gesetzgeber hat dabei unterstellt, dass sich die eingenommene und gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) in etwa die Waage halten und eine umstaendliche Abrechnung mit dem Finanzamt nicht lohnt. Eine Mehrwertsteuer-Option wird in dem Fall vorteilhaft, wenn die Vorsteuern ueberwiegen, z.B. bei kraeftigen Investitionen in neugegruendeten bzw. wachsenden Betrieben (Gebaeudeinvestitionen, Maschineninvestitionen). Die in diesen Investitionen enthaltene 14% ige Vorsteuer kann durch die Mehrwertsteuer-Option vom Finanzamt zurueckgeholt werden. Der Verfasser des Beitrages ist Steuerberater und erlaeutert das Antragsverfahren an Hand von Beispielen.
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