Die Option zur Regelbesteuerung nach Paragraph 24 Abs. 4 UStG durch Land- und Forstwirte.
1982
Biedermann K.
DEUTSCH: Nach Paragraph 24 Abs. 4 UStG koennen Land- und Forstwirte aus der Durchschnittsbesteuerung des Paragraphen 24 Abs. 1 UStG (Pauschalierung) ausscheiden und fuer mindestens 5 Jahre zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung) uebergehen. Wann ein Landwirt diesen Schritt tun soll, wird im vorliegenden Beitrag an praktischen Beispielen erlaeutert.
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