Die Anwendung der kuenftigen Gebuehrenverordnung fuer Steuerberater auf die Taetigkeit landwirtschaftlicher Buchstellen.
1982
Moehring G.
DEUTSCH: Aufgrund der Besonderheiten bei der Gewinnermittlung bei steuerlichen Buchfuehrungs- und Aufzeichnungspflichten fuer land- und forstwirtschaftliche Betriebe sieht die Gebuehrenverordnung Sondervereinbarungen fuer die Ermittlung der Gebuehren vor, unter anderem die Beruecksichtigung der landw genutzten Flaeche bei der Ermittlung der Gebuehr, sowie die Vereinbarung einer Jahresgebuehr fuer die laufende Buchfuehrung.
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