Geaendertes Vieh- und Fleischgesetz in Kraft.
1990
DEUTSCH: Eine differenziertere Preisermittlung fuer Schlachtschweine und damit eine bessere Markttransparenz ist das Ziel des Vierten Gesetzes zur Aenderung des Vieh- und Fleischgesetzes vom 19. Dezember 1989. Das neue Gesetz bildet die Rechtsgrundlage fuer eine entsprechende Verordnung des Bundesernaehrungsministeriums, mit der die amtliche Preisfeststellung fuer Schlachtschweine jetzt der Entwicklung in der Praxis angepasst werden kann.
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