Tiere auf der Fahrbahn - wer haftet?
1992
Boeckermann G.
DEUTSCH: Besprochen werden moegliche Haftungsschaeden von Landwirtschaftsbetrieben mit Tierhaltung. Eine Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, sie sollte dennoch abgeschlossen werden. Denn: Im schlimmsten Fall haftet der Landwirt mit seinem ganzen Vermoegen. Sonderregelungen und Praemienhoehe muessen aber unbedingt geklaert werden.
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