Licht und Luft im Kaelberstall. Die Kaelberhaltungsverordnung und ihre Folgen.
1993
Mueller W.
DEUTSCH: Seit dem 1.1.1993 ist eine neue Verordnung in Kraft, die das Halten von Kaelbern regelt. Sie gilt fuer Kaelber bis zum Alter von 6 Monaten und beruecksichtigt einzelne Altersstufen. Im Einzelnen sind festgeschrieben: Boxenabmessung, Seitenbegrenzung, Stallboden, Stallklima, Beleuchtung und Fuetterungsweise (Rauhfutter- und Wasserversorgung). Eine totale Umstellung der Haltungssysteme wird bei den Kaelbermastbetrieben erfolgen muessen.
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