Nordrhein-Westfalen: Aujeszkysche Krankheit: Situation und Sanierung, 1.
1993
Zwingmann W.
DEUTSCH: Die vorgesehenen Bekaempfungsmassnahmen laut Bundes-Verordnung der Aujeszkyschen Krankheit (AK) koennen eine bundesweite Tilgung der Seuche nicht herbeifuehren. Massgebliche Passagen dieser Verordnung sind vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten geaendert worden und werden nachstehend erlaeutert. 1992 sind in Deutschland 478 AK-Ausbrueche amtlich gemeldet worden. Im nord- bzw. nordwestdeutschen Raum sind aufgrund der hohen Schweinedichte die meisten Ausbrueche festgestellt worden. Bis zum 31.7.1991 wurden in Nordrhein-Westfalen die AK-Bekaempfungskonzepte dreimal umgestellt. Die Totalausmerzung aller Schweine in verseuchten Zuchtbestaenden wurde aufgrund von Erfahrungswerten in Teilausmerzung in Impfbestaenden umgewandelt. Der Impfstoff wurde kostenlos zur Verfuegung gestellt. Im dritten Bekaempfungskonzept wurden Toetungsanordnungen fuer Schweine mit anschliessender Entschaedigung nach amtlicher Feststellung der Krankheit nicht mehr erteilt. In Zuchtbetrieben konnte die AK-Impfung mit Genehmigung des zustaendigen Amtstierarztes auf die Stammsauen beschraenkt werden.
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