Trinkwasser-Verfahren gegen Bonn hat begonnen.
1992
DEUTSCH: Vor dem Europaeischen Gerichtshof (EGH) in Luxemburg hat das "Trinkwasser-Verfahren" gegen die Bundesrepublik begonnen. Klaegerin ist die Bruesseler Kommission. Sie wirft Bonn vor, die EG-Mindestanforderungen fuer die Trinkwasserqualitaet, zum Beispiel hinsichtlich der Hoechstgrenzen fuer Pflanzenschutz- und Duengemittel, nur lueckenhaft in das deutsche Recht uebernommen zu haben. Die Bestimmungen der entsprechenden EG-Richtlinie von 1980 wuerden in der Bundesrepublik durch weitgefasste Ausnahmere gelungen unterlaufen; zum Teil seien die EG-Grenzwerte vom deutschen Gesetzgeber auch gar nicht beruecksichtigt worden. Der Schlussantrag des Generalanwalts vom Gerichtshof ist fuer den 12. Februar 1992 vorgesehen.
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