Kampf dem Schimmel. Schwarzschimmelflecken auf Broetchendielen muessen nicht sein.
1990
Haffke H. | Kraemer H. D. | Roecken W.
DEUTSCH: Ueber das Vorkommen von Schwarzschimmelflecken auf Broetchendielen und deren Vermeidung wird berichtet. Im LMBG Paragraph 17 Abs. 1 Nr. 1 ist hierzu folgendes aufgefuehrt: "Werden bei der Herstellung von Broetchen die Broetchenteiglinge auf sogenannte Broetchendielen gelegt, die mit fest aufgeklebten Leinentuechern versehen sind und so mit Schimmelpilzen (Cladosporium) befallen sind, dass sich bereits gruenliche bis dunkelolivfarbene Kolonien gebildet haben, so sind die Broetchen als zum Verzehr nicht geeignet anzusehen." In diesem Sinne wurde im Jahre 1985 vom OLG Koblenz eine Geldbusse in Hoehe von DM 3000,--gegen einen Baeckermeister verhaengt. [S-91-05158].
Show more [+] Less [-]AGROVOC Keywords
Bibliographic information
This bibliographic record has been provided by Wolters Kluwer