Effizient düngen : Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung
2018
Klages, Susanne | Apel, Birgit | Feller, Carmen | Hofmeier, Maximilian | Homm-Belzer, Angela | Hüther, Jörg | Löloff, Andreas | Olfs, Werner | Osterburg, Bernhard
German. In der neuen Düngeverordnung wird erstmals zwingend vorgeschrieben, dass der nach einheitlichen Vorgaben kalkulierte Düngebedarf nur noch in absoluten Ausnahmefällen überschritten werden darf. Außerdem gelten niedrigere Kontrollwerte, d. h. die zulässigen Bilanzüberschüsse werden für Stickstoff von 60 auf 50 kg N/ha und Jahr im dreijährigen Mittel und für Phosphor von 20 auf 10 kg P2O5/ha und Jahr im sechsjährigen Mittel gesenkt. Diese Kontrollwerte gelten im Betriebsdurchschnitt. So kann ausgeschlossen werden, dass ausnahmsweise auftretende hohe N- und P-Salden auf einzelnen Flächen oder in einzelnen Jahren für die Betriebsleitung zum Problem werden. Auch kann bei unvorhersehbaren Ereignissen, z. B. bei Missernten aufgrund von Extremwetterereignissen, ein einmaliger Zuschlag zum Kontrollwert vorgenommen werden. Dazu ist Rücksprache mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu halten. Ansonsten gilt die Kontrollwertüberschreitung als Ordnungswidrigkeit; bei Wiederholung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher ist der Praktiker gut beraten, seine Düngepraxis so anzupassen, dass sein betrieblicher Bilanzüberschuss sich sicher unter den gesetzten Grenzen bewegt. Viel stärker als bisher gilt es, bei der N- und P-Düngung nun dem fachlichen Grundsatz „der Pflanze ins Maul zu düngen“ zu folgen. Hierzu gibt die vorliegende Broschüre mit den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Düngung mit Stickstoff und Phosphor in den Kapiteln 3 und 4 Hinweise. Schöpft der Praktiker den Spielraum, der ihm durch die verschiedenen Vorgaben der Düngeverordnung gemacht wird, vollständig aus, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrollwertüberschreitung groß. Bei der N-Düngebedarfsermittlung werden z. B. Mindestwerte für die N-Lieferung aus dem Bodenvorrat, der organischen Düngung, der Vor- und Zwischenfrucht sowie der legumen N-Bindung genannt. Im Bestreben, möglichst viel wirtschaftseigenen Dünger verwerten zu können bzw. die betreffende Kultur möglichst gut mit mineralischem Stickstoff zu versorgen, ist von Seiten der Betriebsleitung die Versuchung hoch, jeweils nur diese Mindestwerte in Anrechnung zu bringen. Damit läuft der Landwirt oder die Landwirtin jedoch Gefahr, die Kontrollwerte zu überschreiten. Mit den Betriebsbeispielen wird aufgezeigt, welche „Stellschrauben“ beim betrieblichen Düngemanagement im Rahmen der neuen Düngeverordnung nun zur Verfügung stehen. Mit dem Ackerbaubetrieb wird aufgezeigt, wie sich der betriebliche Saldo bei unterschiedlichen Düngemitteln verändert und dass auch die Höhe der Nährstoffabfuhr über Haupt- und Nebenprodukt eine Rolle spielen. Das Beispiel Gemüsebau zeigt den Einfluss der organischen Düngung auf und macht deutlich, wie stark nicht geerntete Flächen zu Buche schlagen. Das Beispiel des Veredelungsbetriebs verdeutlicht, welche Möglichkeiten bestehen, den anfallenden Wirtschaftsdünger unter Einhaltung der neuen Regelungen der Düngeverordnung möglichst weitgehend zu verwerten. Anhand des Futterbaubetriebs wird erläutert, wie die neuen Regeln der plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz angewandt werden müssen und wie sich Stall- und Weidehaltung auf den betrieblichen Saldo auswirken.
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