Unternehmervertrag in der Tierkoerperbeseitigung. Inhalt und Wirkung eines Unternehmervertrages nach geltendem sowie nach altem Tierkoerperbeseitigungsrecht.
1988
Lurch C.H.
DEUTSCH: Die oeffentlich-rechtliche Beseitigungspflicht liegt bei den Kreisen und kreisfreien Staedten. Nach neuem Recht ist Inhalt des Unternehmervertrages, dass dem Beseitigungspflichtigen zwangslaeufig auch die Verpflichtung bleibt, die Kosten der Erfuellung der Aufgabe zu tragen. Der TBA-Betreiber ist aufgrund des Vertrages zur Beseitigung des Rohmaterials verpflichtet. In einem Unternehmervertrag ist zwingend eine Verlustausgleichsregelung vorzusehen. Ein Unternehmervertrag ist auf eine Dauer von mindestens 25 Jahren anzulegen. Die Tierbesitzer muessen fuer die Kosten der Beseitigung der gefallenen Tiere aufkommen. Bei Beendigung des Vertrages muss der Beseitigungspflichtige auf Verlangen des Unternehmers den Betrieb nach Wiederbeschaffungswerten uebernehmen.
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