Foerderung der Einsatzstunden von Bergbauernmaschinen ab 1992.
1992
Goesswein A.
DEUTSCH: Das Bundesland Niederoesterreich beginnt ab 1992 mit der gezielten Foerderung des Zwischenbetrieblichen Einsatzes von Bergbauernmaschinen. Die Foerderung soll unwirtschaftliche Maschinenkaeufe verhindern bzw. zur verstaerkten Auslastung bereits vorhandener Maschinen und Geraete beitragen. Die Mitgliedschaft im Maschinen- und Betriebshilfering ist nicht unbedingt erforderlich, die Abrechnung der Maschineneinsaetze ueber den oertlichen Maschinen- und Betriebshilfering ist jedoch Voraussetzung. Gefoerdert wird der zwischenbetriebliche Einsatz von Motorkarre n mit Zubehoer, Zweiachsmaeher mit Zusatzgeraeten sowie Allradmiststreuer und Guelletankwagen. Zu den abgerechneten Einsatzstunden wird eine nicht rueckzahlbare Beihilfe von maximal 25 % gewaehrt.
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