Irrefuehrende Aufmachung von "Schokoladenkuchen".
1985
DEUTSCH: Beanstandet wurde die Aufmachung und Darstellung einer als "Schokoladenkuchen" gekennzeichneten Kuchenmischung. Nach Ansicht des Gerichts draengt die Kennzeichnung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck auf, er habe eine Kuchenmischung vor sich, die nur Schokolade (neben der eigentlichen Backmischung) enthalte; die Zutat Fettglasur als beigepackte Ueberzugsmasse sei geschickt in den Hintergrund verdraengt worden. Dies sei den Gestaltern der Packung gelungen, obwohl die nach Paragr. 14 Kakao-VO erforderliche Angabe "mit Fettglasur" enthalten sei. Hierin liegt eine Irrefuehrung, denn der Kaeufer wird anhand der Packungsgestaltung mit Nachdruck auf die im Kuchen enthaltene Schokolade hingewiesen. AG Bad Kreuznach. Urteil vom 10. Mai 1984 - Js 2059/84 - [S-85-02539].
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