[Decree for the prevention of mouth-and-claw disease (MKS-Verordnung) [Germany, F.R.]]
1988
Braun, S.
German. Es werden die wichtigsten Vorschriften der neuen MKS-Verordnung genannt, die eine Reihe von Aenderungen bringt im Zusammenhang mit einer EG-Richtlinie. Bei den Schutzmassregeln vor der amtlichen Feststellung der Seuche und nach Feststellung der Seuche sind Verschaerfungen im Hinblick auf die Verwertung der Tiere im Seuchengehoeft und auch im Sperrbezirk eingetreten. Aus den Erfahrungen, dass bei der Verwertung von infizierten Tieren eine potentielle Gefahr vorhanden ist, ist die unschaedliche Beseitigung gerechtfertigt, auch wenn die Verluste sich dadurch erhoehen, dass keine Schlachterloese erzielt werden. Jeder Seuchenausbruch bedeutet enorme wirtschaftliche Hemmnisse. Demgegenueber sind die Verluste, die durch Schlachtverbote entstehen, verhaeltnismaessig gering.
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