[Hazard and risk evaluation in milling plants]
1998
Mayer, W.A.
German. Seit August 1997 sind Betriebe entsprechend dem neuen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefaehrdungs- und Risikobeurteilung der Arbeitsplaetze durchzufuehren. Ziel dieser Beurteilung ist es, potentielle Gefahren moeglichst am Ursprungsort zu erkennen und durch geeignete Massnahmen zu vermeiden. Die Gefaehrdungs- und Risikobeurteilung entsprechend den Anforderungen des neuen Arbeitsschutzgesetztes setzt einen neuen Standard im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Aufgabenfeld wurde weiter gefasst als bisher. Neben der Verhuetung von Arbeitsunfaellen und Berufskrankheiten erteilt das Gesetz den Auftrag, auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und fuer eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu sorgen. Das Gesetz gibt den Weg zur Umsetzung hierbei durch folgende Punkte vor: Ermittlung der Gefaehrdung aller Arbeitsplaetze, Risikobewertung und -beurteilung, Massnahmen zur Gefaehrdungsvermeidung und -minimierung, Dokumentation ueber Gefaehrdungsbeurteilung, Schutzmassnahmen, kontinuierliche Schulung der Beschaeftigten ueber Gefahren und Schutzmassnahmen.
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