Gruenes Licht fuer TA Luft.
1986
Bohle
DEUTSCH: Fuer genehmigungsbeduerftige Anlagen in der Tierhaltung gilt die am 21.02.1986 vom Bundesrat verabschiedete Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Mindestabstaende zur Wohnbebauung muessen eingehalten werden. Bezueglich Fluessigmist sind die Vorschriften verschaerft worden. Vorgeschrieben sind nun Mindestlagerkapazitaeten fuer 6 Monate. Neu in den Bestimmungen sind Anlagen zum Schlachten von Tieren, bei denen eine Abstandsregelung von 350 m zur naechsten Wohnbebauung festgesetzt wurde. Weitere Mindestanforderungen werden aufgefuehrt. Nach der neuen TA Luft muessen die Behoerden nachtraegliche Anordnungen treffen, durch die eine Minderung von Emissionen erreicht wird.
Afficher plus [+] Moins [-]Mots clés AGROVOC
Informations bibliographiques
Cette notice bibliographique a été fournie par Wolters Kluwer
Découvrez la collection de ce fournisseur de données dans AGRIS