Keine Maschine ohne CE-Kennzeichnung.
1995
Beyer A.
DEUTSCH: Seit dem 1.1.1995 ist die Richtlinie 89/392/EWG "Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fuer Maschinen" (Maschinenrichtlinie) rechtskraeftig. Daher ist seit Anfang 1995 auch in der Bundesrepublik Deutschland die CE-Kennzeichnung jeder Maschine Pflicht. Das CE-Zeichen steht fuer die Uebereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Der Hersteller erklaert eigenverantwortlich, dass seine Maschine der Richtlinie entspricht. Da die Maschinenrichtlinie in der Regel keine maschinenspezifischen Anforderungen an die Sicherheit enthaelt, werden zur Konkretisierung der Sicherheitsmassnahmen europaeische Normen erarbeitet. Auf die Normenentwuerfe wird kurz eingegangen.
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Informations bibliographiques
Cette notice bibliographique a été fournie par Wolters Kluwer
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