[When does agriculture become a manufacturing business?]
1988
Werner, R.
allemand. Zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung von der gewerblichen ist es notwendig, den Tierbestand des Betriebes in Vieheinheiten umzurechnen. Uebersteigt die Zahl der Vieheinheiten den zulaessigen Hoechstbesatz an Vieheinheiten, so gehoert der darueber hinaus gehende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht oder -haltung. Ein Ladengeschaeft kann nur dann zum landwirtschaftlichen Bereich gehoeren, wenn der Zukauf fremder Erzeugnisse 30% des Umsatzes nicht uebersteigt. Bei der Einkommensteuer wird dem Gewerbebetrieb ein Freibetrag, wie dieser fuer die Landwirtschaft moeglich ist, nicht gewaehrt. Bezueglich der Umsatzsteuer werden bei Lieferung von landwirtschaftlichen Produkten in den Gewerbebetrieb die Vorsteuer von 13% beruecksichtigt. Beim Gewerbebetrieb wird Nahrungsmittel mit nur 7% umsatzversteuert. Natuerliche Personen sowie Personengesellschaften haben beim Gewerbeertrag einen Freibetrag von 36.000 DM.
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