Ehemals volkseigenes Land - was macht die Treuhand damit?
1991
Horstmann W.
DEUTSCH: Landwirtschaft wurde in der ehemaligen DDR ganz ueberwiegend in der Rechtsform landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften betrieben. Wenn diese LPGen auch nur sehr wenig mit privater Landwirtschaft nach unserem heutigen Verstaendis zu tun hatten, so waren sie doch keine verstaatlichten volkseigenen Betriebe. Dies bedeutet: Von den insgesamt knapp 6 Mio. Hektar bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflaechen waren und sind etwa zwei Drittel in Privatbesitz. Hiermit hat die Treuhandanstalt nicht zu tun. Die Ausfuehrungen im Artikel beschraenken sich daher auf die knapp zwei Millionen Hektar ehemals volkseigenen Flaechen, die zum Vermoegen der Treuhandanstalt gehoeren. Fuer einen Teil dieser Flaeche haben fruehere Eigentuemer Rueckuebertragungsansprueche angemeldet.
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