Landwirtschaftliche GbR in der Erbauseinandersetzung.
1993
Feldhaus H.
DEUTSCH: Fuer in der Landwirtschaft bestehende GbR ergeben sich in der Erbauseinandersetzung einige Besonderheiten. Das BdF-Schreiben zur Erbauseinandersetzung aeussert sich dazu nur indirekt. Relativ unproblematisch sind aus steuerlicher Sicht die Faelle der einfachen Nachfolgeklausel. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag fuer den Tod eines Gesellschafters keine Regelung enthaelt. In diesem Fall haben die Beteiligten es noch in der Hand, die Dinge zu gestalten. Unsicherheiten treten bei der Foprtsetzungsklausel auf. Noch schwieriger wird es bei der qualifizierten Nachfolgeklausel. Deshalb ist zu ueberlegen, ob bestehende Gesellschaftsvertraege noch angepasst werden.
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