Treuhand beginnt mit Umwandlung der Pachtvertraege.
1992
DEUTSCH: Die Treuhandanstalt ist grundsaetzlich bereit, die Laufzeit der bislang abgeschlossenen einjaehrigen Pachtvertraege mit landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundeslaendern auf bis zu zwoelf Jahre zu verlaengern. Dies gilt zunaechst fuer Betriebe, die mit oeffentlichen Mitteln gefoerdert werden. Damit soll die ordnungsgemaesse Abwicklung von Foerdermassnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes" gewaehrleistet werden. Wiedereinrichter und andere Betriebe erhalten so die Moeglichkeit, den fuer die einzelbetriebliche Foerderung notwendigen Nachweis langfristiger Pachtverhaeltnisse zu erbringen. Voraussetzung fuer die Umwandlung eines Uebergangspachtvertrages ist, dass ein Betriebsentwicklungsplan nach den jeweiligen Foerungsgrundsaetzen vorliegt. Zudem muss die Existenz eines langfristigen Pachtvertrages zur Bewilligung oder Auszahlung von Foerdermitteln zwingend erforderlich sein. Das zu Beginn dieses Jahres angelaufene Verfahren zur Umwandlung der Pachtverhaeltnisse hat die Treuhand in enger Abstimmung mit den Landwirtschaftsministerien des Bundes und der Laender entwickelt.
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