[Light and air in calf sheds. Husbandry regulation for calves and its implications]
1993
Mueller, W. (Staatliche Versuchsanstalt fuer Gruenlandwirtschaft und Futterbau, Aulendorf (Germany))
德语. Seit dem 1.1.1993 ist eine neue Verordnung in Kraft, die das Halten von Kaelbern regelt. Sie gilt fuer Kaelber bis zum Alter von 6 Monaten und beruecksichtigt einzelne Altersstufen. Im Einzelnen sind festgeschrieben: Boxenabmessung, Seitenbegrenzung, Stallboden, Stallklima, Beleuchtung und Fuetterungsweise (Rauhfutter- und Wasserversorgung). Eine totale Umstellung der Haltungssysteme wird bei den Kaelbermastbetrieben erfolgen muessen.
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