[Opportunities and deficiencies of seed legislation in view of consequences to the conservation of plant genetic resources in agriculture]
1995
Kleinschmit, J. | Begemann, F. | Hammer, K. (eds.) | Steinberger, J.
英语. The present seed legislation implies the following principle: Seed of agricultural species may not be placed on the market unless it has been officially certified. Seed may only be certified if the variety is accepted for inclusion into the national catalogue of varieties. A variety is accepted only if it is distinct to others, uniform and stable in respect of its characteristics. The variety must be of satisfactory value for cultivation and use. These provisions allow a variety to be defined as an economic good and offer the farmer a certain guarantee for the quality of the seed. The requirements a variety has to fulfill for acceptance can be regarded as an "incentive" for the development of something "new". The enormous increase of numbers of varieties is equivalent
显示更多 [+] 显示较少 [-]德语. Das Saatgutverkehrsgesetz besagt, dass Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Arten nur in Verkehr gebracht werden kann, wenn es amtlich anerkannt ist. Saat- und Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn es einer Sorte angehoert, die zugelassen ist. Die Zulassung einer Sorte erfolgt, wenn diese zu anderen unterscheidbar und in ihren Merkmalen homogen und bestaendig ist, sowie einen sogenannten landeskulturellen Wert besitzt. Durch die Regelungen des Saatgutverkehrsgesetzes wird die Sorte als Wirtschaftsgut definierbar und der Landwirt erfaehrt eine Sicherstellung hinsichtlich der Eigenschaften des von ihm gekauften Saatgutes. Andererseits werden die Anforderungen, die eine Sorte fuer die Zulassung erfuellen muss, von der Pflanzenzuechtung als "Anreiz" fuer die Entwicklung von "Neuem" verstanden. Die enorme Vergroesserung des Sortenangebotes - beispielsweise sind heute ueber den EG-Sortenkatalog ca. achtmal so viele Sorten vertriebsfaehig wie 1974 - ist gleichbedeutend mit einer enormen Zunahme an unterschiedlichen Genotypen. Dadurch, dass der landeskulturelle Wert einer Sorte nach nationalen Gegebenheiten beurteilt wird, erfahren regionale Belange bei der Zulassung Beruecksichtigung. Die Dauer der Zulassung von Sorten ist dabei nicht abhaengig vom Alter, sondern von der Marktbedeutung einer Sorte. Vom Markt verschwundene Sorten gehen nicht verloren, sondern werden an Genbanken abgegeben und stehen somit als genetische Ressourcen fuer Nachfrager zur Verfuegung. Als problematisch fuer die Erhaltung genetischer Ressourcen kann sich die auf EG-Recht beruhende Regelung erweisen, dass auch von durch das Gesetz erfassten Arten kein Saatgut in Verkehr gebracht werden darf, soweit bei ihnen keine Sorten existieren
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